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Sachverständigenbüro Logemann

Sachverständige für Immobilienbewertung

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Honorar

Bei Privataufträgen gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung.

Das Honorarvolumen ist hierbei abhängig von der Art der erbrachten Leistung sowie dem Wert und der Komplexität des Objekts der Wertermittlung.

Als Orientierung für die Honorierung eines Verkehrswertgutachtens dient die
Honorarempfehlung des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS).

Pauschalvereinbarungen sind möglich.

Benötigte Unterlagen
Zeitrahmen

Kontaktinformationen

Anschrift:
Sachverständigenbüro Logemann
Gebrüder-Loewe-Straße 23
21337 Lüneburg

Telefon:
04131 – 20 90 629

E-Mail:
info@sv-logemann.de

Bürozeiten:
Mo-Fr: von 9:00 bis 17:00 Uhr

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